Anmeldung
Ein Kindergartenbesuch ist grundsätzlich ab dem vollendeten 3. Lebensjahr möglich, ein Krabbelstubenbesuch ab dem vollendeten 12. Lebensmonat.
Ein Kindergartenbesuch ist grundsätzlich ab dem vollendeten 3. Lebensjahr möglich, ein Krabbelstubenbesuch ab dem vollendeten 12. Lebensmonat.